Das Geld fließt aus einem Topf für soziale Zwecke, der auch einer externen Prüfung unterliegt, deshalb sind leider einige Formalitäten zu beachten. Bitte lassen Sie sich davon aber nicht entmutigen.
Wenn Sie Fragen zu einzelnen Punkten haben, sprechen Sie uns jederzeit gerne an.
Wer kann eine Förderung erhalten?
- gemeinnützige Vereine / Fördervereine
- gemeinnützige Stiftungen
- Kommunen (z.B. als Träger einer sozialen Einrichtung)
- Kirchengemeinden
Für jeden Verein, Stiftung u. s. w. wird nur ein Förderantrag im Jahr berücksichtigt.
Einzelne Schulklassen oder einzelne Abteilungen eines Vereins können keinen Antrag stellen, sondern nur der Förderverein der Schule oder der im Vereinsregister eingetragene Verein.
Sofern ein Förderverein existiert, sollte die Beantragung darüber erfolgen und nicht über die Kommune.
Einzelpersonen oder Gruppen, die nicht zu dem o.g. Kreis gehören, können keine Zuwendungen erhalten.
Wieviel kann gefördert werden?
Wir unterstützen unsere Antragsteller je nach Umfang des Projektes mit Beträgen zwischen
250,00 EUR und 1.000,00 EUR.
Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Zuwendung gezahlt werden kann, trifft die Bank.
Wo kann gefördert werden:
- nur Projekte in der Region
(in unserem Geschäftsgebiet: Bad Salzuflen, Leopoldshöhe, Kalletal, Extertal, Barntrup und in den jeweiligen Nachbargemeinden)
Was kann gefördert werden?
Die Anschaffung von langlebigen Wirtschaftsgütern
Beispiele:
- Schulen:
- Sportgeräte
- Schulbücherei
- Projektwochen
- Schulaußenbereich z.B. Aufstellen von Bänken
- Unterstützung von Arbeitsgemeinschaften z.B. Musik mit Instrumenten und
Notenmaterial, Kunst mit Malutensilien - Kindergärten: Spielgeräte, Klettergerüst für den Außenbereich, Kuschelecke, Küchengeräte
- Vereine: Sportgeräte, Tore, Fußbälle, Bestuhlung des Vereinsheims
- Kirchengem.: Restaurierung der Orgel, Bänke, besondere Fenster
- weitere Beispiele: finden Sie unter unserem sozialen Engagement
Was kann nicht gefördert werden?
- Zuschüsse zu Festen, Feiern oder Ausflügen
- Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand:
- Schulen: z.B. Stellung von Unterrichtsmaterialien, Schulbänke, Inventar
Was muss ich tun um eine Förderung zu erhalten?
Bitte nehmen Sie zunächst Kontakt zu Herrn Keller auf und schildern Sie kurz Ihr Projekt.
Das benötigen wir:
- Sie stellen einen schriftlichen Förderantrag an uns
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (z.B. Freistellungsbescheid oder Anlage 1 zum Körperschaftssteuerbescheid)